Allgemeine Geschäftsbedingungen
CF SCHUMANN
Sulinger Straße 46
27305 Bruchhausen-Vilsen
Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer- und Versandbedingungen
6. Annahme von Rechnungslegung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Mängelhaftung (Gewährleistung)
9. Mehr- oder Minderlieferung
10. Haftung
11. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrech
13. Schlussbestimmungen
14. Anwendbares Recht
15. Informationen zur Online-Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per eMail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder eMail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. eMail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per eMail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene eMail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten eMails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten eMails zugestellt werden können.
2.10 Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei CF SCHUMANN eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn, der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
4.2 Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine möglich vereinbarte Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sondern nur auf den Waren-Nettoert.
4.4 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen, wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann CF SCHUMANN auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen.Die Rechte gemäß Absatz 1 stehen CF SCHUMANN auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an CF SCHUMANN im Verzug befindet.
4.5 Fälligkeit
Die Zahlung der Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
4.6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.
Bei Zahlungsüberschreitung wird mit der Erinnerung des Saldo eine Gebühr von € 6,- innerhalb einer Woche fällig. Eine 2. oder 3. Anmahnung erfolgt nur unter Vorbehalt, hierfür werden je Mahnvorgang € 10,- angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen berechnet, jedoch mindestens 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei Verbrauchern und 8 % über dem Basiszinssatz bei Geschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer (oder eines weiteren Verzugsschadens) Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung den Preis / die Vergütung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
4.7 Schecks, Kreditkarten und Lastschriftaufträge
Schecks und Kreditkarten werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zur Zahlung angenommen. Ihre Annahme erfolgt immer zahlungs- nicht erfüllungshalber.
Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für CF SCHUMANNn verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller, Kreditkarteninhaber oder Kontoinhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Lastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle sind die Fremdkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 20,00 fällig, wobei CF SCHUMANN der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurden, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.
4.8 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4.9 Inkassoklausel
Soweit die Forderungen der CF SCHUMANN überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist CF SCHUMANN bzw. der Abtretungs-empfänger berechtigt einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher Höhe sind vom Kunden / Auftraggeber der CF SCHUMANN zu tragen.
4.10 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.12 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
4.13 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Verpackungs- und Portokosten werden mit dem Paketdienst zum Selbstkostenpreis ab Lager berechnet, ebenso die Kosten für Frachttransportzustellung. Lieferungen mit Euro-Paletten und Paletten-Boxen werden im Tausch abgegolten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden diese in Rechnung gestellt.
5.2. Bei Sendungen an Gewerbetreibern liefern wir über einen Paketzustelldienstleister rinnerhalb Deutschlands (ersichtlich aus den jeweiligen Preislisten) frei Bahnstation oder frei Haus. Dies ist ersichtlich in der Rubrik Versandkosten.
5.3 Bei Lieferungen in EU-Staaten und weitere Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden grundsätzlich Verpackungs- und Versandkosten berechnet. Überdies können weitere Kosten, insbesondere Steuern oder Zölle entstehen, die der Kunde zu tragen und ggf. an Edition Schumann zu erstatten hat.
5.4 Gefahrenübergang beim Versand
a) Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wurde.
b) Alle Sendungen und Frachten reisen auf Rechnung und Gefahr des Auslieferers. Äußerlich erkennbar beschädigte Ware ist der Bahn, der Post, dem Spediteur oder dem Paketdienst erst nach deren schriftlicher Anerkennung des Schadens abzunehmen. Bei einer Wertsendung ab Euro 250,- werden anfallende Sendungs- und Frachtversichungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.6 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
5.7 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.9 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per eMail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser eMail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
6) Annahme und Rechnungslegung
6.1 Holschuld des Auftraggebers
Für die von CF SCHUMANN hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers, es sei denn, es wurde schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.
6.2 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt möglichen Irrtums. CF SCHUMANN kann ggf. eine neue, berechtigte Rechnung erteilen.
6.3 Annahmeverzug
a) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist CF SCHUMANN berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern.
b) CF SCHUMANN kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind CF SCHUMANN zu erstatten.
c) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung,so kann CF SCHUMANN unbeschadet des Anspruches auf Bezahlung der für den Auftrag bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Materialien / Einrichtungen Schadensersatz in Höhe von 10 v.H. des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Der wahlweise Anspruchder CF SCHUMANN auf Erfüllung bleibt unberührt.
7) Eigentumsvorbehalt
7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
8) Mängelhaftung (Gewährleistung)
8.1 CF SCHUMANN übernimmt die Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in allen Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von CF SCHUMANN selbst erstellt wurden oder in denen CF SCHUMANN selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist.
8.2 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Ebenso gilt die Prüfung der ausgegebenen Anzahl von Paketlieferungen eines versendeten Auftrags.
- begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
- hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
8.4 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer:
8.5 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat
8.7 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
8.9 Waren-Ersatzlieferungen und Warenrücknahme aus Bestellung und Lieferung
Falls sich bis zu 10 % der gelieferten Bildmotive einer Bestellung oder einer Lieferung, insbesondere Lieferungen an Händler, als nicht mehr lieferbare Ware herausstellen sollte, werden wir ersatzweise gleichwertige oder ähnliche Ware der gleichen Kategorie bezüglich Motivähnlichkeit oder/und Farbgebung liefern, was vom Kunden nicht beanstandet werden kann.
8.10. Warenrücknahme aus Bestellung und Lieferung
Bestellte Ware, insbesondere von Wiederverkäufern, ist grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen bilden lediglich Falschlieferungen unsererseits. Sofern CF SCHUMANN in einer in der Auftragserteilung schriftlich vereinbarten Ausnahme Ware zurücknimmt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes, jedoch mindestens Euro 10,00 zzgl.MwSt. in Rechnung gestellt.
8.11 Verwendbarkeit der Ware
a) Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
b) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.12 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt CF SCHUMANNn nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf eine andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
8.13 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Ware an CF SCHUMANN. Die Kosten der Rücklieferung trägt CF SCHUMANN bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten für Lieferung.
8.14 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen steht CF SCHUMANN eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem zehnten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei CF SCHUMANN.
8.15 Rücktritt vom Vertrag
Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
9. Mehr- oder Minderlieferungen
9.1 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage, insbesondere Erzeugnisse mit Firmeneindrucken, Sonderdrucken und Sonderanfertigungen sowie Fotolaborarbeiten in Form von Serienfotos und Anfertigungen in Handarbeit, gelten nicht als Mangel und können üblicherweise nicht beanstandet werden. Die CF SCHUMANNi kann die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen. Die genaue + / - Lieferung steht in der Rubrik + / - Lieferung.
9.2 Fertige Plano-Druckwaren, die entweder direkt aus dem Vorratslager (keine Sonderfertigung) oder aus bereits vorbereiteten Waren ( z.B. aus dem Verkaufs-Shop im Internet, Verkaufs-Einzelware oder Verkaufs-Sets ) bestehen, unterstehen nicht der Mehr- oder Minderlieferungen, es erfolgt die genaue Menge der bestellten Ware.
10) Haftung
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet CF SCHUMANN nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. CF SCHUMANN ist in einem solchen Fall von der Haftung befreit, sofern CF SCHUMANN Ansprüche gegen den eigenen Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren/ der Lieferung oder durch von CF SCHUMANN grob fahrlässig verschuldeten Mängel bei der Auftragsdurchführung entsteht, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, welche die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von CF SCHUMANN zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehr, Streik, Aussperrung und sonstige Verkehrsstörungen ) - gleichgültig, ob diese Ereignisse bei CF SCHUMANN, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - berechtigen CF SCHUMANN, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
10.7 Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in den Fällen des Absatzes 1 frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch CF SCHUMANN ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
11) Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
12) Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
Copyright
12.1 Alle auf dieser Homepage präsentierten Bilder unterliegen dem Copyrightschutz der CF SCHUMANN. Das Urheberrechtsgesetz findet Anwendung, jede unerlaubte Vervielfälltigung wir vonCF SCHUMANN strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.
12.2 An kreativen Leistungen, die von CF SCHUMANN erbracht wurden, insbesondere an den Fotografien, entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält CF SCHUMANN alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die erbrachte Leistung / Vertragserzeugnisse selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
12.3 Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Es muss jedoch grundsätzlich nachweislich in geeigneter Form auf den Urheber hinweisen mit Namen und Copyrightzeichen.
13) Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz der Gesellschaft.
13.2 Gerichtsstand
a) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten richtet sich bei Privatkunden nach dem Gesetz. Bei gewerblichen Kunden gilt der Sitz der CF SCHUMANN als vereinbart.
b) Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist der Sitz des Betriebes der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Ansprüchen. Unser Betrieb ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
13.3 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Informationen zur Online-Streitbeilegung
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Sulinger Straße 46
27305 Bruchhausen-Vilsen
Steuer- Nummer 46/142/07935
U-Ident.-Nummer DE 116649852